Für Besucher der Veranstaltung SOULTRAIN gelten die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zur Nutzung der Garderobe.
Stand: 01.07.2022
1.1
Einlaß nur mit gültiger Eintrittskarte. Die Eintrittskarte wird nach Einlaß in das
Veranstaltungsgelände entwertet. Verläßt der Besucher die Veranstaltung wird bei einem etwaigen Wiedereintritt erneut der Eintrittspreis fällig. Für etwaige Sach- und Personenschäden sowie für die Garderobe und Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
1.2
Dem Veranstalter steht das Recht zu, aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit eines verpflichteten Künstlers das Künstler-Programm zu ändern oder einzelne Künstler komplett abzusetzen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises oder weitere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
1.3
Wird die Veranstaltung von der Polizei, der Ordnungsbehörde oder der Feuerwehr aus Gründen die der Veranstalter nicht zu Verantworten hat abgebrochen oder gar komplett abgesetzt, sind eine Rückerstattung des Eintrittspreises oder weitere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen, sofern der Kunde kein grobes Verschulden des Veranstalters nachweisen kann. Bei “Open End Veranstaltungen“ liegt es im Ermessen des Veranstalters zu welcher Uhrzeit die Veranstaltung beendet wird.
1.4
Dem Veranstalter steht ferner das Recht zu, aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit eines verpflichteten Künstlers, die Veranstaltung terminlich oder örtlich zu verlegen. In diesen Fällen ist der Karteninhaber berechtigt, an der Ersatzveranstaltung teilzunehmen oder nach seiner Wahl den Eintrittspreis Zug um Zug gegen Rückgabe der Eintrittskarte erstattet zu verlangen. Einen darüber hinaus gehenden Schadensersatz, z.B. Rückerstattung von Reise- und Übernachtungs-kosten, leistet der Veranstalter nicht. Die Rückabwicklung des Kartenkaufs erfolgt in den vorgenannten Fällen über die Vorverkaufsstelle.
1.5
Das unbefugte Öffnen von Notausgängen ist verboten. Das Mitbringen von Waffen, Drogen, Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Getränken, Speisen, Foto- und Videogeräten sowie das Aufzeichen der Veranstaltung auf Bild- oder Tonträgern ist strengstens untersagt. Bei Mißachtung erfolgt sofortiger Verweis vom Veranstaltungsort. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall nicht möglich. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
1.6
Das Verteilen von Werbematerial (Flyer, Poster, Handzettel usw.) auf der Veranstaltung und dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Ausnahmeregelungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gegen die Zahlung eines Entgelts (Werbekostenzuschuß “WKZ“ EUR 150,00 bis EUR 1000,00 und Reinigungskosten EUR 200,00 bis EUR 1.000,00) möglich.
1.7
Desweiteren ist der Veranstalter berechtigt Karteninhabern aus wichtigem Grund, insbesondere um die Sicherheit der anderen Gäste nicht zu gefährden, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Dieses gilt auch wenn die vom Veranstalter verlangte Garderobe ( Dresscode ) vom Karteninhaber nicht eingehalten wird. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten sind ausgeschlossen. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Auf Verlangen ist dem Sicherheitspersonal der Personalausweis vorzulegen.
1.8
Eintrittskarten für die Veranstaltung sind nur bei autorisierten Vorverkaufsstellen, über den Ticket per Post Service des Veranstalters und an der Abendkasse zu beziehen. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt den Eintrittspreis an der Abendkasse höher oder niedriger anzusetzen als im Kartenvorverkauf.
1.9
Der Veranstalter ist berechtigt auf der Veranstaltung Ton-, Video,- und Fotoaufnahmen durchzuführen und diese für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Dem Karteninhaber ist dieses bekannt. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
1.10
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters unterliegen Deutschem Recht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt automatisch eine solche Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was der Veranstalter nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen gewollt hat. Entsprechendes gilt auch für etwaige Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen vorbehalten.
Sonstiges:
Garderobenordnung
Die Garderobe wird nicht vom Personal des Hauses besetzt!
Um den Gästen die Möglichkeit zu geben ihre Kleidungsstücke an der Garderobe abzugeben, stehen Helfer-innen zur Verfügung. Die Nutzung der Garderobe ist kostenlos. Auf freiwilliger Basis kann aber eine “Nutzungspauschale“ in Höhe von EUR 1,-** an die Helfer-innen an der Garderobe entrichtet werden.
Für die Nutzung der Garderobe gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen bzw. zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Veranstalters: STAND 01.07.2022
1. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zur Nutzung der Garderobe, sind ein zusätzlicher Bestandteil der derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sind auf der Rückseite der für diese Veranstaltung gültigen Eintrittskarte zu entnehmen.
2. Für etwaige Sach- und Vermögensschäden betreffend der abgegebenen Kleidungsstücke an der Garderobe übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
3. Für etwaige sich in den abgegebenen Kleidungsstücke befindlichen Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
4. Für etwaige Diebstähle und Verluste der an der Garderobe abgegebenen Kleidungsstücke, sowie für etwaige sich in den Kleidungsstücken befindlichen Wertgegenstände, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
5. Die Nutzung der Garderobe ist kostenlos. Durch die Abgabe eines Bekleidungsstückes an der Garderobe kommt kein Auftragsverhältnis, kein Vertragsverhältnis und insbesondere auch kein Verwahrungsvertrag, im Sinne des BGB und HGB, mit dem Veranstalter zustande. Auch dann nicht, wenn vom Benutzer der Garderobe trotzdem auf freiwilliger Basis eine Nutzungspauschale von EUR 1,-** entrichtet wird.
6. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Veranstalters unterliegen Deutschem Recht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt automatisch eine solche Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was der Veranstalter nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen gewollt hat. Entsprechendes gilt auch für etwaige Lücken in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen. Änderungen vorbehalten.